Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, unter denen ich arbeite. Sie gelten ergänzend zum jeweiligen Angebot; was dort steht, geht diesen Bedingungen vor.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Vincent Noel Dohr, Vogelsanger Weg 32, 50354 Hürth (im Folgenden „Auftragnehmer"), auftretend unter der Bezeichnung Tanget Onlinemarketing.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Auch der Preisrechner erzeugt kein Angebot: Er liefert eine unverbindliche Schätzung und sendet auf Wunsch eine Anfrage.
(2) Über die Website kommt kein Vertrag zustande. Nach einer Anfrage erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot in Textform mit Leistungsbeschreibung und Gesamtkosten. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot annimmt.
(3) Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei.
§ 3 Leistungen
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere bei Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit wird ausdrücklich keine bestimmte Platzierung, Reichweite oder Nennung zugesagt, weil diese von den Systemen Dritter und vom Wettbewerb abhängen und nicht beeinflussbar sind.
(3) Der Auftragnehmer darf für Teilleistungen Dritte einsetzen. Er bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.
(4) Änderungswünsche nach Freigabe eines Arbeitsstands sind zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer weist vorher darauf hin.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die notwendigen Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos sowie Zugänge zu Domain, Hosting und benötigten Konten.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte hat. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
(3) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, darf der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; die genannten Beträge sind die Endbeträge.
(2) Bei Leistungen nach Aufwand gilt der vereinbarte Stundensatz. Zeichnet sich ab, dass der geschätzte Aufwand überschritten wird, weist der Auftragnehmer vorher darauf hin.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten ab 1.000 Euro kann eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.
(4) Laufende Kosten für Domain, Hosting und Dienste Dritter trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Sie sind in den Preisen nicht enthalten. Gleiches gilt für Werbebudgets.
§ 6 Laufende Betreuung
(1) Eine vereinbarte monatliche Betreuung beginnt mit dem Livegang oder dem im Angebot genannten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Sie umfasst den im Angebot genannten Umfang, in der Regel bis zu zwei Stunden im Monat. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und wird nicht übertragen. Mehraufwand wird vorher angekündigt und nach Aufwand abgerechnet.
(3) Beide Seiten können die Betreuung jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Eine Kündigung per E-Mail genügt.
§ 7 Abnahme
(1) Werkleistungen wie Websites und Software werden nach Fertigstellung zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber prüft sie und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform.
(2) Meldet sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage und wurde er auf diese Folge hingewiesen, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn er die Leistung in Betrieb nimmt.
(3) Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden nachgebessert.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Ergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
(3) An eingesetzten Fremdinhalten wie Schriften, Bildern, Bibliotheken oder Software Dritter gelten die Lizenzen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftragnehmer weist auf kostenpflichtige Lizenzen vor dem Einsatz hin.
(4) An allgemeinen Bausteinen, Werkzeugen und Verfahren, die der Auftragnehmer projektübergreifend nutzt, behält er die Rechte. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.
(5) Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Livegang als Referenz nennen und abbilden. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 9 Mängel
(1) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen, auf fehlerhaften Zulieferungen des Auftraggebers oder auf Änderungen von Diensten Dritter, etwa an deren Schnittstellen oder Ranking-Verfahren.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre. Die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, Arglist sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, vertraulich. Das gilt über das Ende des Vertrags hinaus.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Wie diese Website mit Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und das Muster-Formular stehen in der Widerrufsbelehrung. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
(4) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 6. August 2026